Der Hintergrund in zwei Sätzen
Seit dem 15. Februar 2018 gibt es in der Schweiz einen eigenen Einbürgerungspfad für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Die Idee: Wer hier geboren ist, dessen Eltern hier aufgewachsen und dessen Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, soll nicht denselben langen Weg gehen wie ein frisch Zugewanderter.
Das Gesetz wurde durch eine Volksabstimmung im Februar 2017 angenommen und trat ein Jahr später in Kraft. Seitdem wird dieses spezielle Verfahren vom Staatssekretariat für Migration geführt, während Kanton und Gemeinde nur angehört werden.
Wer gehört zur "dritten Generation"?
Der Begriff klingt einfach, aber die rechtliche Definition ist präzise. Um als dritte Generation im Sinne der erleichterten Einbürgerung zu gelten, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen.
Die Grosseltern-Bedingung
Mindestens ein Grosselternteil (Mutter des Vaters, Vater des Vaters, Mutter der Mutter oder Vater der Mutter) muss in der Schweiz geboren sein oder ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz gehabt haben. Das muss nachweisbar sein, typischerweise über Aufenthaltsdokumente oder Wohnsitzbestätigungen.
In der Praxis reicht es, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Grosseltern offiziell in der Schweiz gemeldet waren. Das muss nicht bedeuten, dass sie lange hier geblieben sind oder sich integriert haben. Es geht um die legale Ankunft in der Schweizer Bevölkerungsgeschichte.
Die Eltern-Bedingung
Mindestens ein Elternteil muss mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule hier besucht haben. Auch dieser Elternteil muss eine Aufenthaltsbewilligung besitzen oder besessen haben.
Die Eltern-Bedingung stellt sicher, dass der Elternteil wirklich in der Schweiz aufgewachsen ist und nicht nur kurz hier gewohnt hat. Wer beispielsweise als Kind mit seinen Eltern aus dem Ausland in die Schweiz kam, dann später wegging und die Kinder im Ausland bekam, erfüllt die Eltern-Bedingung nicht automatisch.
Die Eigene Bedingung
Laut SEM muss die gesuchstellende Person laut aktuell geltender Regelung unter anderem in der Schweiz geboren sein, eine Niederlassungsbewilligung C haben, mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule hier absolviert haben und die geltende Altersgrenze einhalten. Frag vor Gesuchstellung direkt beim SEM nach, welche Anforderungen und Übergangsregelungen in deinem Fall gelten.
Die Altersgrenze und die frühe Übergangsregelung
Beim Inkrafttreten des Gesetzes 2018 gab es eine Übergangsregelung für Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits älter waren und bis dahin keine Chance auf den Pfad gehabt hatten. Diese Übergangsregelung war zeitlich begrenzt.
In der Praxis richtet sich der Zugang heute nach der im Bürgerrechtsgesetz festgelegten Altersgrenze. Das SEM informiert darüber, welche Altersregel für den konkreten Gesuchsfall anwendbar ist. Deshalb lohnt es sich, vor Gesuchstellung direkt beim SEM oder bei einer Rechtsberatung zu klären, ob die eigene Situation noch unter den Pfad fällt.
Was "in die Schweiz eingewandert" bei den Grosseltern bedeutet
Ein häufiger Punkt, der bei der Prüfung auftritt: Wie genau muss der Aufenthalt der Grosseltern dokumentiert sein? Das Bundesamt verlangt einen Nachweis, dass zumindest ein Grosselternteil rechtmässig in die Schweiz gekommen ist und hier gewohnt hat.
Typische Nachweise sind:
- Alte Aufenthaltsbewilligungen der Grosseltern. In Archivbeständen der früheren Fremdenpolizei oder des Einwohneramts zu finden.
- Einreisedokumente oder Visa-Einträge. Falls noch vorhanden.
- Kirchliche Register oder Schulzeugnisse, in denen der Wohnort der Grosseltern in der Schweiz dokumentiert ist.
- ZEMIS-Einträge vom Staatssekretariat für Migration. Für neuere Zuwanderungsfälle eine gängige Datenquelle.
Wenn die Grosseltern bereits gestorben sind, muss der Nachweis über archivalische Dokumente erbracht werden. Das kann aufwendig sein, besonders wenn die Zuwanderung viele Jahrzehnte zurückliegt.
Das Verfahren beim Bund
Anders als bei der ordentlichen Einbürgerung läuft das Verfahren hier direkt beim Staatssekretariat für Migration. Kanton und Gemeinde werden zwar angehört, aber der Entscheid liegt beim Bund.
Schritt 1: Gesuchsformular beim SEM
Das Gesuch für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation wird beim SEM eingereicht, nicht bei der Gemeinde. Das Formular ist auf der SEM-Website verfügbar. Du füllst es aus, legst die Nachweise bei und schickst es ein.
Schritt 2: Dokumentenpaket
Zum Gesuch gehören typischerweise:
Eigene Dokumente. Ausweis, C-Bewilligung, Geburtsurkunde, Schulzeugnisse der obligatorischen Schule in der Schweiz, aktuelles Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug.
Eltern-Nachweise. Aufenthaltsdokumente, Nachweis der zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, Schulnachweis (mindestens fünf Jahre obligatorische Schule in der Schweiz).
Grosseltern-Nachweise. Dokumente, die belegen, dass mindestens ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hatte oder hier geboren wurde.
Integrationsnachweise. Ähnlich wie bei der ordentlichen Einbürgerung: Zeugnisse, Vereinsmitgliedschaften, Arbeitsbestätigungen. Da du in der Schweiz aufgewachsen bist, werden diese oft leichter zu erbringen sein als bei Zugewanderten.
Schritt 3: Anhörung Kanton und Gemeinde
Das SEM hört den Wohnkanton und die Wohngemeinde an. Beide können zu deiner Integration Stellung nehmen. In der Regel ist das schriftlich, nicht persönlich. Kein Vetorecht, nur Stellungnahme.
Schritt 4: Bundesentscheid
Das SEM trifft den Entscheid allein. Bei positivem Ausgang bekommst du die Einbürgerungsverfügung zugestellt. Danach wirst du ins Bürgerregister eingetragen und kannst den Schweizer Pass beantragen.
Dauer und Kosten
Die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation dauert in der Regel zwölf bis achtzehn Monate, ähnlich wie die erleichterte Einbürgerung durch Heirat. Die Kosten liegen bei einigen hundert Franken, deutlich günstiger als das ordentliche Verfahren, weil Kantons- und Gemeindegebühren weitgehend wegfallen.
Ein Sprachtest oder Wissenstest?
Anders als bei der ordentlichen Einbürgerung gibt es bei der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation keinen formalen Einbürgerungstest in der gewohnten Form. Der Bund prüft die Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen anders.
In der Praxis wird davon ausgegangen, dass jemand, der hier geboren wurde und die Schweizer Schule besucht hat, die Grundlagen kennt. Eine formale Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen gibt es in der Regel nicht.
Der Sprachnachweis wird ebenfalls meistens anders gehandhabt. Wer die obligatorische Schule in einer Landessprache in der Schweiz absolviert hat, gilt sprachlich als nachgewiesen. Ein zusätzliches Zertifikat ist in der Regel nicht nötig.
Wenn die Voraussetzungen nicht ganz passen
Typische Fälle, in denen die dritte Generation nicht zur Anwendung kommt, trotz Einwanderungsgeschichte der Familie:
Eltern haben die geforderten zehn Jahre nicht erreicht. Zum Beispiel, weil sie zwar in der Schweiz geboren wurden, dann aber im Ausland arbeiteten und erst spät zurückkamen.
Du wurdest nicht in der Schweiz geboren. Auch wenn deine ganze Familie seit Generationen hier lebt: Die eigene Geburt auf Schweizer Boden ist eine der harten Voraussetzungen.
Die Grosseltern sind nicht aktenkundig. Wenn die Familie keine Dokumente mehr hat und das Archiv nichts findet, kann der Nachweis scheitern. In diesen Fällen gibt es manchmal Rechtsberatung bei spezialisierten Anwälten oder Integrationsstellen.
Du hast die Altersgrenze überschritten. Der ordentliche Weg bleibt offen und ist in diesen Fällen die richtige Variante.
Für wen lohnt es sich?
Der Pfad der dritten Generation ist für Personen in einer sehr spezifischen Konstellation gedacht: jung, in der Schweiz geboren, Familie seit mindestens zwei Generationen hier verwurzelt. Für diese Gruppe ist er der kürzeste und günstigste Weg zum Schweizer Pass.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, solltest du nicht zögern. Im Zweifelsfall ist eine kurze Beratung bei einer Gemeindestelle oder einer Integrationsberatungsstelle sinnvoll, um zu klären, ob die Grosseltern-Nachweise beschaffbar sind.
Wer die Voraussetzungen knapp verfehlt (Elternteil hatte nur acht statt zehn Jahre Schweizer Wohnsitz, Geburt im Ausland, oder die Altersgrenze verpasst), hat den gewohnten ordentlichen Weg offen. Das ist länger und teurer, aber dafür offen für alle.
Kurz zusammengefasst
Die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation ist seit 2018 der kürzere Weg für Nachkommen von Schweizer Einwandererfamilien. Die Voraussetzungen sind präzise: Grosseltern mit Schweizer Aufenthaltsrecht, ein Elternteil mit zehn Jahren Wohnsitz und fünf Jahren obligatorischer Schule in der Schweiz, eigene Geburt und C-Bewilligung in der Schweiz, obligatorische Schule hier besucht, innerhalb der geltenden Altersgrenze.
Das Verfahren läuft direkt beim Bund, ohne dass Kanton und Gemeinde das Hauptwort haben. Dauer typischerweise zwölf bis achtzehn Monate, Kosten deutlich niedriger als beim ordentlichen Verfahren.
Wer diese Konstellation erfüllt, sollte den Weg nutzen. Die Altersgrenze ist ein harter Faktor, und jedes Jahr, das du wartest, kann die Chancen schmälern.
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