Eine ruhige Sensation für Deutsche in der Schweiz
Die deutsche Staatsangehörigkeitsreform ist im Juni 2024 in Kraft getreten. Seitdem können Deutsche die Schweizer Staatsbürgerschaft annehmen, ohne die deutsche zu verlieren. Das war vorher anders. Wer den Schweizer Pass wollte, brauchte früher eine Beibehaltungsgenehmigung aus Deutschland. Diese Hürde ist weg.
Für die grosse deutsche Gemeinschaft in der Schweiz ist das eine konkrete Erleichterung. Wer bereits zehn Jahre hier lebt und sich für die Einbürgerung interessiert, steht heute vor einem einfacheren Weg als noch vor zwei Jahren.
Was die Reform konkret verändert hat
Das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erlaubt Mehrstaatigkeit ohne Einschränkung. Konkret: Wer deutsch ist und Schweizer wird, verliert den deutschen Pass nicht automatisch. Die alte Regel, dass die deutsche Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer anderen automatisch erlischt, gilt für Deutsche im Ausland nicht mehr.
Vorher war der Weg: Beibehaltungsgenehmigung beim deutschen Bundesverwaltungsamt beantragen, begründen warum du den deutschen Pass behalten willst, warten, genehmigt oder abgelehnt bekommen. Das konnte Monate dauern und war nicht garantiert.
Heute entfällt dieser Antrag komplett. Du durchläufst einfach das Schweizer Einbürgerungsverfahren, und den deutschen Pass behältst du automatisch.
Was die deutsche Reform nicht betrifft
Die Reform war eine Anpassung des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Sie verändert die Schweizer Einbürgerungsbedingungen naturgemäss nicht. Wenn du also Deutscher bist und Schweizer werden willst, gelten für dich dieselben Bedingungen wie für jede andere Nationalität:
Mindestens zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon mehrere Jahre im Wohnkanton und in der Wohngemeinde. Die exakten Kantons- und Gemeindejahre variieren, meist zwischen zwei und fünf Jahren. Jahre zwischen dem achten und achtzehnten Lebensjahr zählen doppelt.
Niederlassungsbewilligung C. Wer noch mit einer B-Bewilligung lebt, kann sich nicht ordentlich einbürgern lassen.
Sprachnachweis mindestens B1 mündlich, A2 schriftlich in einer Landessprache. Für die meisten Deutschen ist das der einfachste Punkt, weil Deutsch Muttersprache ist und mit einem anerkannten Zertifikat wie Goethe, telc oder fide problemlos nachgewiesen werden kann. In der Deutschschweiz reicht Standarddeutsch, Schweizerdeutsch ist kein Pflichtkriterium.
Integration, saubere Finanzen, kein laufender Sozialhilfebezug, kein relevanter Strafregistereintrag. Das gilt für alle.
Der Sprachnachweis für Muttersprachler
Wer mit Deutsch als Muttersprache antritt, hat beim Sprachnachweis einen klaren Vorteil. Trotzdem erwarten manche Gemeinden ein offizielles Zertifikat als Nachweis.
Akzeptiert werden:
fide-Sprachnachweis: Speziell für die Schweiz entwickelt, testet Alltagssituationen in der Landessprache. Kostet rund CHF 250 bis 350.
Goethe-Zertifikat: International anerkannt, Goethe B1 oder höher reicht. Manche Deutsche wählen dieses Zertifikat, weil es ihnen vertrauter ist.
telc Deutsch: Auch anerkannt, oft etwas günstiger als Goethe.
Wichtig: Schulabschluss in Deutschland wird nicht automatisch als Sprachnachweis akzeptiert. Du brauchst ein aktuelles Zertifikat oder einen Nachweis über abgeschlossene Schule oder Ausbildung in einer Landessprache in der Schweiz. Die Praxis variiert kantonal.
Was du als Deutsche oder Deutscher konkret tun musst
Der Ablauf ist derselbe wie für jede andere Nationalität, aber hier die Schritte in der Reihenfolge:
- Wohnsitzjahre zählen. Zehn Jahre in der Schweiz, davon die geforderten Jahre in Kanton und Gemeinde. Wenn du zwischen 8 und 18 hier warst, zählen diese Jahre doppelt.
- C-Bewilligung prüfen. Wenn du noch ein B hast, ist der erste Schritt der Wechsel auf C. Das geht je nach Kanton nach fünf Jahren ununterbrochenem Wohnsitz.
- Sprachzertifikat besorgen. fide, Goethe oder telc. Budget für den Test: um die CHF 300. Für Deutsche normalerweise eine Formsache, aber der Test muss trotzdem abgelegt werden wenn du keinen anerkannten Nachweis hast.
- Gesuch bei der Wohngemeinde einreichen. Dort bekommst du die Unterlagen für den ordentlichen Einbürgerungsantrag. Beide Ehepartner können gemeinsam oder einzeln einreichen.
- Einbürgerungstest vorbereiten und ablegen. Schriftlich, 48 Fragen zu Geschichte, Geografie, Politik, Gesellschaft. In den meisten Kantonen. Unsere Plattform hat über 490 Übungsfragen für genau diesen Test.
- Einbürgerungsgespräch mit der Gemeinde. Persönliches Gespräch, meist 30 bis 60 Minuten, über deinen Alltag in der Schweiz und dein Integrationsbild.
- Entscheid abwarten. Gemeinde, Kanton, Bund. Gesamtdauer ordentlich zwischen 12 und 24 Monaten.
Kosten für Deutsche: dieselben wie für alle
Die Bundesgebühr ist schweizweit einheitlich: CHF 100 für eine Einzelperson, CHF 150 für Paare, CHF 50 für Minderjährige im Familienverfahren.
Kantons- und Gemeindegebühren variieren deutlich. Je nach Wohnort musst du mit Gesamtkosten zwischen rund CHF 800 und CHF 3000 rechnen. Genaue Kalkulation findest du über die Kantons-Filter deines Wohnorts.
Für die erleichterte Einbürgerung durch Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer liegen die Gesamtkosten oft tiefer, weil nur die Bundesebene zuständig ist.
Was mit der Rente passiert
Die Schweizer Rentenversicherung (AHV) und die deutsche Rentenversicherung sind über ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen koordiniert. Wer in Deutschland Beitragsjahre hat, verliert diese durch die Schweizer Einbürgerung nicht. Die deutschen Beiträge bleiben erhalten und werden bei der Rentenberechnung später angerechnet.
Wer in Deutschland bereits pensioniert ist und in die Schweiz zieht, erhält die deutsche Rente weiter ausgezahlt. Die Staatsbürgerschaft hat darauf keinen Einfluss.
Die Details sind komplex und hängen von deiner persönlichen Beitragshistorie ab. Für eine seriöse Rentenprognose ist die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder der SAK (Schweizerische Ausgleichskasse) sinnvoll.
Steuern: Wohnsitz entscheidet, nicht Nationalität
Ein häufiges Missverständnis: Einige glauben, wer Schweizer wird, zahlt automatisch höhere oder niedrigere Steuern. Das stimmt nicht. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Wohnsitz, nicht nach der Staatsangehörigkeit.
Als Deutsche oder Deutscher in der Schweiz zahlst du Steuern in der Schweiz nach Schweizer Recht. Daran ändert sich durch die Einbürgerung nichts. Wer allerdings in Deutschland noch Einkünfte hat (Mieteinnahmen, Nebenerwerb, Rente), muss das doppelte Besteuerungsabkommen beachten. Das gilt unabhängig vom Pass.
Ein Unterschied zu den USA: Die Schweiz besteuert Bürger nur, wenn sie hier wohnen. Die USA besteuern ihre Bürger weltweit, was für Deutsche nie relevant war und auch nicht wird.
Militärdienst: Selten ein Thema, aber möglich
Die Schweiz verlangt grundsätzlich Militärdienst oder Ersatzabgabe von männlichen Schweizer Bürgern. Wer erst spät eingebürgert wird, hat normalerweise kein Problem, weil die Dienstpflicht vor dem 25. oder 30. Lebensjahr anfängt und für ältere Einbürgerungen in der Regel nicht rückwirkend gilt.
Wer jünger einbürgert wird und die Alterslimite noch nicht überschritten hat, kann zum Dienst aufgeboten werden. In der Praxis werden männliche Neubürger zwischen 18 und etwa 25 dafür aufgeboten, der Dienst kann aber je nach Kanton und Alter bei der Einbürgerung durch eine Ersatzabgabe abgegolten werden.
Die Details klärst du beim Kreiskommando deines Wohnkantons. Frauen sind nicht zum Militärdienst verpflichtet.
Kinder: Oft automatisch mit dabei
Wenn du mit Kindern unter 18 einbürgerst, werden die Kinder in den meisten Fällen zusammen mit dir eingebürgert. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen zustimmen. Das ist wichtig zu wissen, wenn die Eltern getrennt leben, auch wenn nur ein Elternteil einbürgert.
Kinder unter 16 müssen meistens keinen Einbürgerungstest ablegen. Jugendliche, die mehrere Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, sind oft ebenfalls vom Test befreit. Das hängt vom Kanton ab.
Kinder, die in der Schweiz geboren werden und von denen ein Elternteil Schweizer ist, bekommen die Schweizer Staatsbürgerschaft automatisch mit der Geburt. Wer als Deutsche oder Deutscher mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist, hat also Kinder die ab Geburt Schweizer sind und durch die deutsche Elternseite zusätzlich Deutsche werden. Ab Tag eins zwei Pässe.
Die häufigsten Hürden für Deutsche
Trotz des insgesamt einfachen Wegs kennt die Praxis ein paar typische Stolperfallen bei Deutschen:
Der Sprachnachweis wird vergessen. Viele Deutsche denken, die Muttersprache genüge als informeller Nachweis. Tut sie nicht. Du brauchst ein offizielles Zertifikat, falls du keine Schul- oder Ausbildungszeit in der Schweiz nachweisen kannst.
Die C-Bewilligung wird angenommen. Manche, die seit langem mit einer B-Bewilligung leben, denken sie seien bereits "fest niedergelassen". Für die Einbürgerung brauchst du aber formell die C-Bewilligung.
Zu wenig Integration ausserhalb der deutschen Community. Wer hauptsächlich mit anderen Deutschen verkehrt und wenig Kontakt zu Schweizer Vereinen, Nachbarn oder Arbeitskollegen hat, kann bei der Integrationsbeurteilung ins Stocken geraten. Das Einbürgerungsgespräch prüft genau das.
Falsche Erwartung an den Test. Wer den Einbürgerungstest unterschätzt, weil er denkt, er kenne die Schweiz "schon", unterschätzt oft die Fragen zu Geschichte, Verfassung und spezifischen Kantonsthemen. Vorbereitung lohnt sich.
Kurz zusammengefasst
Für Deutsche ist die Einbürgerung in der Schweiz seit Juni 2024 einfacher, weil die deutsche Reform die Doppelstaatsbürgerschaft ohne Antrag erlaubt. Die Schweizer Voraussetzungen sind unverändert: zehn Jahre Wohnsitz, C-Bewilligung, Sprachnachweis B1, Integration, saubere Finanzen, Einbürgerungstest und Gespräch.
Wer den Sprachtest nicht vergisst, eine echte Integration nachweisen kann und den Wissenstest sauber vorbereitet, hat als Deutsche oder Deutscher in der Schweiz den einfachsten Weg aller Nationalitäten zum roten Pass.
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