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Doppelbürgerschaft Schweiz: Zwei Pässe, geht das?

Die kurze Antwort: Ja, die Schweiz erlaubt es. Die lange Antwort ist etwas komplizierter.

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Ja, die Schweiz erlaubt Doppelbürgerschaft

Seit 1992. Vorher musste man seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben, um Schweizer zu werden. Heute nicht mehr. Du kannst deinen bisherigen Pass behalten und bekommst den Schweizer dazu.

Das gilt übrigens in beide Richtungen. Wenn ein Schweizer eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert er die Schweizer nicht automatisch. Auch das war früher anders.

Aber: Was sagt dein Herkunftsland?

Hier wird es interessant. Denn die Schweiz hat zwar kein Problem mit zwei Pässen, dein Herkunftsland aber vielleicht schon.

Einige Beispiele:

Deutschland: Kompliziert. Grundsätzlich verlierst du die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn du eine andere annimmst. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn du eine Beibehaltungsgenehmigung beantragst. Die musst du vor der Einbürgerung in der Schweiz einholen. Nicht danach, vorher.

Österreich: Ähnlich streng. Du verlierst die österreichische Staatsbürgerschaft bei Annahme einer anderen. Ausnahmen sind selten und müssen im Voraus genehmigt werden.

Italien, Frankreich, Portugal, Spanien: Kein Problem. Diese Länder erlauben die Doppelbürgerschaft ohne Einschränkungen.

Türkei: Erlaubt. Du kannst beide Pässe haben.

China: Erlaubt keine Doppelbürgerschaft. Wenn du Schweizer wirst, verlierst du die chinesische Staatsbürgerschaft automatisch.

Wichtig: Informiere dich bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Herkunftslandes, bevor du den Einbürgerungsantrag stellst. Nicht alle Regelungen sind eindeutig, und manche ändern sich.

Was passiert praktisch mit zwei Pässen?

Im Alltag ändert sich erstaunlich wenig. Du reist mit dem Pass ein, der gerade praktischer ist. In die Schweiz mit dem Schweizer Pass, in dein Herkunftsland mit dem anderen. Fertig.

Militärdienst ist ein Thema, das manchmal aufkommt. Die Schweiz verlangt grundsätzlich Militärdienst oder Ersatzabgabe von männlichen Bürgern. Wenn du in deinem Herkunftsland bereits Militärdienst geleistet hast, kann das angerechnet werden. Frag beim Kreiskommando nach.

Steuern zahlst du dort, wo du lebst. Die Schweizer Steuerpflicht hängt vom Wohnsitz ab, nicht von der Staatsbürgerschaft. Das ist anders als zum Beispiel in den USA, wo du als Bürger weltweit steuerpflichtig bist.

Sonderfall: Erleichterte Einbürgerung durch Ehe

Wenn du mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet bist, kannst du die erleichterte Einbürgerung beantragen. Die Voraussetzungen sind lockerer: 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz und 3 Jahre Ehe. Und ja, auch hier ist Doppelbürgerschaft möglich.

Kinder mit Doppelbürgerschaft

Kinder, die in der Schweiz geboren werden und von denen ein Elternteil Schweizer ist, bekommen die Schweizer Staatsbürgerschaft automatisch bei Geburt. Wenn der andere Elternteil eine andere Nationalität hat, bekommt das Kind meistens beide. Zwei Pässe ab Tag eins.

Bei der 3. Generation, also wenn deine Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, gibt es seit 2018 eine vereinfachte Einbürgerung. Auch hier ist Doppelbürgerschaft kein Hindernis.

Die Kurzfassung

Die Schweiz sagt ja. Dein Herkunftsland vielleicht nicht. Kläre das zuerst ab, bevor du den Antrag stellst. Wer aus Italien, Frankreich, der Türkei, Portugal oder Spanien kommt, hat nichts zu befürchten. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, muss sich um eine Genehmigung kümmern. Und wer aus China kommt, muss sich entscheiden.

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