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Kanton Zug

Einbürgerung im Kanton Zug

Alle Infos zu Voraussetzungen, Kosten, Dauer und Besonderheiten der Einbürgerung in Zug.

Steckbrief

Hauptstadt
Zug
Sprache
Deutsch
Einwohner
133'739
Kürzel
ZG

Voraussetzungen

Wohnsitz Schweiz Mindestens 10 Jahre
Wohnsitz Kanton Zug Mindestens 5 Jahre
Wohnsitz Gemeinde Mindestens 3 Jahre
Sprachniveau Mindestens B2 mündlich in Deutsch
Aufenthaltsbewilligung Niederlassungsbewilligung C erforderlich
Einbürgerungstest Mindestens 60% richtige Antworten
Persönlichen Check machen →

Kosten der Einbürgerung in Zug

B
Bundesgebühr CHF 100
K
Kantonsgebühr CHF 500 – 1000
G
Gemeindegebühr CHF 500 – 2000
Geschätzte Gesamtkosten CHF 1'100 – 3'100
Detaillierten Kosten-Rechner nutzen →

Dauer und Besonderheiten

Geschätzte Verfahrensdauer: 12–20 Monate
Besonderheiten:
Wirtschaftsstarker Kanton mit hohem Ausländeranteil. 5 Jahre Wohnsitz im Kanton und 3 Jahre in der Gemeinde erforderlich. Seit 1. Januar 2025 wird B2 Deutsch (mündlich) verlangt statt B1 — strenger als der Bundesstandard.

Offizielle Behörden-Website

Der Ablauf in Zug: 5 Schritte

Die ordentliche Einbürgerung in Zug folgt einem klaren Ablauf. Der Kanton prüft Integration, Wohnsitz, Sprache und Wissen.

  1. Voraussetzungen prüfen: Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 5 im Kanton Zug und 3 in deiner Gemeinde. Niederlassungsbewilligung C.
  2. Gesuch einreichen: Antrag bei deiner Wohngemeinde. Unterlagen einreichen, Gebühren zahlen, Identität nachweisen.
  3. Sprachnachweis: Mindestens Niveau B2 mündlich in einer Landessprache. Anerkannte Zertifikate: fide, Goethe, telc, DELF/DALF.
  4. Einbürgerungstest: 48 Fragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Alltag. Mindestens 60% richtige Antworten zum Bestehen.
  5. Einbürgerungsgespräch und Entscheid: Persönliches Gespräch mit der Gemeinde. Entscheid durch Gemeinde, Kanton und Bund. Dauert 12–20 Monate.

Diese Dokumente brauchst du

Die Gemeinde verlangt je nach Fall zusätzliche Belege. Die folgenden Dokumente sind in Zug praktisch immer dabei:

  • Ausländerausweis C (Niederlassungsbewilligung)
  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Aktueller Strafregisterauszug (Schweiz)
  • Betreibungsregisterauszug der letzten 5 Jahre
  • Bestätigung der AHV und Steuerbehörde (keine offenen Schulden)
  • Sprachzertifikat (mindestens B1 mündlich)
  • Nachweis Wohnsitzjahre (Meldebestätigungen)
Tipp: Frag vor dem Einreichen bei deiner Gemeinde nach der aktuellen Checkliste. Die Anforderungen ändern sich gelegentlich.

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Häufige Fragen zur Einbürgerung in Zug

Zug hat als wirtschaftsstarker Kanton mit hohem Ausländeranteil ein relativ effizientes Verfahren. Du brauchst 2 Jahre Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde. Das Verfahren dauert 12 bis 20 Monate.

Die Gesamtkosten liegen zwischen CHF 1'100 und CHF 3'100. Die Gemeindegebühren (CHF 500–2'000) variieren je nach Gemeinde. Die Kantonsgebühr beträgt CHF 500–1'000.

Du brauchst 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, 2 Jahre im Kanton Zug, eine C-Bewilligung, Sprachniveau B1 in Deutsch und musst den Einbürgerungstest mit mindestens 60% bestehen.

Einbürgerung in anderen Kantonen

Voraussetzungen und Kosten unterscheiden sich. Hier die grössten Kantone im Vergleich:

Zürich CHF 1'100–3'600 Bern CHF 900–2'900 Waadt CHF 700–1'900 Aargau CHF 1'100–3'800 St. Gallen CHF 1'000–3'100

Alle 26 Kantone anzeigen →