Kanton Freiburg
Einbürgerung im Kanton Freiburg
Alle Infos zu Voraussetzungen, Kosten, Dauer und Besonderheiten der Einbürgerung in Freiburg.
Steckbrief
Hauptstadt
Freiburg
Freiburg
Sprache
Deutsch, Französisch
Deutsch, Französisch
Einwohner
346'674
346'674
Kürzel
FR
FR
Voraussetzungen
Wohnsitz Schweiz
Mindestens 10 Jahre
Wohnsitz Kanton Freiburg
Mindestens 3 Jahre
Wohnsitz Gemeinde
Mindestens 3 Jahre
Sprachniveau
Mindestens B1 mündlich in Deutsch, Französisch
Aufenthaltsbewilligung
Niederlassungsbewilligung C erforderlich
Einbürgerungstest
Mindestens 60% richtige Antworten
Kosten der Einbürgerung in Freiburg
Bundesgebühr
CHF 100
Kantonsgebühr
CHF 400 – 900
Gemeindegebühr
CHF 300 – 1500
Geschätzte Gesamtkosten
CHF 800 – 2'500
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Dauer und Besonderheiten
Geschätzte Verfahrensdauer:
12–24 Monate
Besonderheiten:
Zweisprachiger Kanton (DE/FR). Test kann auf Deutsch oder Französisch abgelegt werden.
Zweisprachiger Kanton (DE/FR). Test kann auf Deutsch oder Französisch abgelegt werden.
Der Ablauf in Freiburg: 5 Schritte
Die ordentliche Einbürgerung in Freiburg folgt einem klaren Ablauf. Der Kanton prüft Integration, Wohnsitz, Sprache und Wissen.
- Voraussetzungen prüfen: Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 3 im Kanton Freiburg und 3 in deiner Gemeinde. Niederlassungsbewilligung C.
- Gesuch einreichen: Antrag bei deiner Wohngemeinde. Unterlagen einreichen, Gebühren zahlen, Identität nachweisen.
- Sprachnachweis: Mindestens Niveau B1 mündlich in einer Landessprache. Anerkannte Zertifikate: fide, Goethe, telc, DELF/DALF.
- Einbürgerungstest: 48 Fragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Alltag. Mindestens 60% richtige Antworten zum Bestehen.
- Einbürgerungsgespräch und Entscheid: Persönliches Gespräch mit der Gemeinde. Entscheid durch Gemeinde, Kanton und Bund. Dauert 12–24 Monate.
Diese Dokumente brauchst du
Die Gemeinde verlangt je nach Fall zusätzliche Belege. Die folgenden Dokumente sind in Freiburg praktisch immer dabei:
- Ausländerausweis C (Niederlassungsbewilligung)
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
- Aktueller Strafregisterauszug (Schweiz)
- Betreibungsregisterauszug der letzten 5 Jahre
- Bestätigung der AHV und Steuerbehörde (keine offenen Schulden)
- Sprachzertifikat (mindestens B1 mündlich)
- Nachweis Wohnsitzjahre (Meldebestätigungen)
Tipp:
Frag vor dem Einreichen bei deiner Gemeinde nach der aktuellen Checkliste. Die Anforderungen ändern sich gelegentlich.
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Häufige Fragen zur Einbürgerung in Freiburg
Einbürgerung in anderen Kantonen
Voraussetzungen und Kosten unterscheiden sich. Hier die grössten Kantone im Vergleich: