Unabhängige Übungsplattform - Nicht-offiziell
DEFR
Ratgeber

Kinder einbürgern in der Schweiz: Was Eltern wissen müssen

Doppelte Anrechnung, Befreiung vom Test, 3. Generation: Die Regeln für Kinder und Jugendliche sind anders als für Erwachsene.

← RatgeberDoppelbürgerschaft

Aufenthaltsjahre zählen doppelt

Die wichtigste Regel zuerst: Wer zwischen 8 und 18 Jahren in der Schweiz lebt, dem werden diese Jahre doppelt angerechnet. Ein Kind, das mit 10 nach Bern zieht und mit 18 den Antrag stellt, hat also nicht 8, sondern 16 angerechnete Jahre. Das reicht locker für die geforderten 10.

Warum? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder und Jugendliche sich schneller integrieren. Wer hier zur Schule geht, Freunde findet und die Sprache lernt, ist halt nach wenigen Jahren angekommen.

Gemeinsam mit den Eltern einbürgern

Kinder unter 18 werden normalerweise zusammen mit den Eltern eingebürgert. Du stellst den Antrag, das Kind läuft mit. Eigene Gebühren fallen trotzdem an, aber die sind für Minderjährige tiefer als für Erwachsene.

Wichtig: Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen zustimmen. Auch wenn sie getrennt leben. Das vergessen manche und dann steckt das Verfahren fest.

Wann Kinder keinen Test machen müssen

Kinder unter 16 Jahren müssen den Einbürgerungstest in der Regel nicht ablegen. Die Gemeinde prüft die Integration anders, zum Beispiel über Schulzeugnisse oder ein kurzes Gespräch.

Jugendliche, die mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, sind ebenfalls oft vom Test befreit. Die Logik: Wer das Schweizer Schulsystem durchlaufen hat, hat den Stoff schon drauf.

Ob dein Kind vom Test befreit ist, entscheidet die Gemeinde. Die Regeln variieren von Kanton zu Kanton. Frag nach, bevor du den Antrag stellst.

Die 3. Generation: Vereinfachte Einbürgerung

Seit 2018 gibt es eine Sonderregelung für die dritte Einwanderergeneration. Wenn deine Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, ein Elternteil hier aufgewachsen ist und du selbst in der Schweiz geboren wurdest, kannst du die erleichterte Einbürgerung beantragen.

Die Voraussetzungen im Detail:

Du bist unter 25. Ein Grosselternteil hatte ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Ein Elternteil hat mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt und 5 Jahre die obligatorische Schule besucht. Und du selbst bist in der Schweiz geboren und hast eine C-Bewilligung.

Klingt kompliziert, ist aber eigentlich nur: "Meine Familie lebt seit drei Generationen hier." Dann geht es schneller und günstiger.

Was es kostet

Für Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden, sind die Gebühren reduziert. Die Bundesgebühr für Minderjährige liegt bei CHF 50 statt CHF 100. Kantons- und Gemeindegebühren variieren, sind aber ebenfalls tiefer.

Bei der erleichterten Einbürgerung (3. Generation oder durch Ehe) liegen die Gesamtkosten bei rund CHF 900, unabhängig vom Alter.

Prüfe deine Voraussetzungen

Unser Check sagt dir in 2 Minuten, ob du (oder dein Kind) die Bedingungen erfüllst.

Einbürgerungs-Check →

Weiterlesen

Doppelbürgerschaft →Sprachtest B1 →Einbürgerungsgespräch →