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Überblick
Kapitel 1 von 8
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Kompletter Ratgeber zum Schweizer Einbürgerungstest

Alles was Sie wissen müssen, um Ihren Einbürgerungstest zu bestehen.

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471+
Fragen
4
Themen
48
Im Test
60%
Zum Bestehen

1. Überblick zum Einbürgerungstest

Seit dem neuen Bürgerrechtsgesetz von 2018 ist der Einbürgerungstest zentral. 2024 wurden allein in Zürich über 3'600 Personen aus mehr als 100 Ländern eingebürgert.

Der Test prüft Ihre Grundkenntnisse über die Schweiz: Geografie, Geschichte, politisches System und Gesellschaft. Es ist ein schriftlicher Multiple-Choice-Test.

Auf einen Blick: 48 Multiple-Choice-Fragen, 60% zum Bestehen (29/48), ca. 90 Minuten.

2. Voraussetzungen für die Einbürgerung

Achtung: Kantone können zusätzliche Voraussetzungen festlegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

3. Wer ist vom Test befreit?

Gut zu wissen: Falls Sie befreit sind, informieren Sie Ihre Gemeinde mit Nachweisen.

4. Ablauf und Kosten

Das Verfahren dauert durchschnittlich 2 Jahre und involviert Gemeinde, Kanton und Bund.

Schritte

  1. Vorbereitung und Anmeldung zum Test
  2. Einbürgerungstest (48 Fragen, 90 Min)
  3. Gesuchseinreichung
  4. Prüfung durch Gemeinde, Kanton und Bund

Kosten

EbeneErwachsene
BundCHF 100 (150 für Ehepaar)
KantonCHF 350 - 2'000
GemeindeCHF 150 - 3'000
TestCHF 50 - 150

Total: CHF 600 bis 5'000 je nach Gemeinde. Die Romandie ist tendenziell günstiger.

5. Themen und Beispielfragen

Geografie, Geschichte, Sprachen, Feiertage

«Wie viele Kantone?» → 26

«Gründung der Eidgenossenschaft?» → 1291

«Hauptstadt?» → Bern

Demokratie, Föderalismus, Rechte

«Bundesratsmitglieder?» → 7

«Unterschriften für Initiative?» → 100'000

Soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung

«Wofür steht AHV?» → Alters- und Hinterlassenenversicherung

«Krankenversicherung obligatorisch?» → Ja

6. Optimale Vorbereitung

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Tipp: 15-20 Minuten täglich über 4-6 Wochen. Streben Sie 80%+ in der Simulation an.

7. Tipps für den Testtag

Zur Erinnerung: 60% nötig = 19 Fehler erlaubt von 48. Bleiben Sie zuversichtlich!
Wussten Sie? Die Schweiz anerkennt die doppelte Staatsbürgerschaft.

8. Häufige Fragen (FAQ)

Zum Test

Was passiert, wenn ich den Test nicht bestehe?
Sie können den Test wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungsversuche ist grundsätzlich nicht begrenzt, allerdings kann es eine Wartefrist zwischen den Versuchen geben (meist einige Wochen). Die Testgebühr fällt bei jeder Anmeldung neu an.
Wie viele Fragen hat der Einbürgerungstest?
Der Test umfasst in der Regel 48 Multiple-Choice-Fragen. Je nach Kanton kann dies leicht variieren (45-50 Fragen). Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 90 Minuten.
Wie viel Prozent brauche ich zum Bestehen?
In der Regel müssen 60% der Fragen richtig beantwortet werden. Das bedeutet: Bei 48 Fragen dürfen Sie bis zu 19 Fehler machen. Einige Kantone verlangen bis zu 70%.
Gibt es auch einen Sprachtest?
Ja, Sie müssen Ihre Sprachkenntnisse separat nachweisen: B1 mündlich und A2 schriftlich in einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch). Anerkannt werden fide-, telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikate.
Ist der Test in allen Kantonen gleich?
Nein, jeder Kanton gestaltet seinen Test selbst. Die Themengebiete sind ähnlich (Geografie, Geschichte, Politik, Gesellschaft), aber der genaue Inhalt und lokale Fragen können variieren.
Kann ich den Test auf Schweizerdeutsch machen?
Der schriftliche Test ist in Standarddeutsch. Beim mündlichen Sprachteil können Sie in manchen Kantonen zwischen Schweizerdeutsch und Hochdeutsch wählen.

Voraussetzungen & Verfahren

Erlaubt die Schweiz die doppelte Staatsbürgerschaft?
Ja, die Schweiz anerkennt die Doppelbürgerschaft. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Prüfen Sie aber, ob Ihr Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Was kostet die Einbürgerung insgesamt?
Die Gesamtkosten variieren stark: CHF 600 bis 5'000 je nach Gemeinde und Kanton. Bund (CHF 100-150) + Kanton (CHF 350-2'000) + Gemeinde (CHF 150-3'000) + Test (CHF 50-150). Die Romandie ist tendenziell günstiger.
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?
Die ordentliche Einbürgerung dauert durchschnittlich 1-3 Jahre. Dies hängt vom Kanton, der Gemeinde und der Komplexität des Falls ab. Manche Kantone schaffen es in 6-12 Monaten.
Welche Bewilligung brauche ich für die Einbürgerung?
Sie benötigen die Niederlassungsbewilligung C. Jahre mit B- oder C-Bewilligung zählen voll, Jahre mit F-Bewilligung zur Hälfte. N- und L-Bewilligungen werden nicht angerechnet.
Kann ich während des Verfahrens umziehen?
Wenn Ihre Gemeinde die Abklärung abgeschlossen hat, können Sie innerhalb der Schweiz umziehen und das Verfahren wird weitergeführt. Vor Abschluss der Gemeindeprüfung kann ein Umzug bedeuten, dass Sie das Verfahren neu starten müssen.
Werden die Gebühren bei Ablehnung zurückerstattet?
Nein, die Gebühren werden bei Ablehnung des Gesuchs oder Rückzug nicht zurückerstattet. Dies gilt für alle drei Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) sowie für den Test.
Zählen Jahre als Kind doppelt?
Ja, die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz wird doppelt angerechnet. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.

Besondere Situationen

Müssen meine Kinder auch den Test machen?
Kinder unter 16 Jahren werden ins Gesuch der Eltern einbezogen und müssen keinen Test ablegen. Für sie fallen auch keine Bundesgebühren an. Volljährige Kinder müssen ein eigenes Gesuch stellen.
Mein Ehepartner ist Schweizer - geht es schneller?
Ja, Sie können die erleichterte Einbürgerung beantragen. Voraussetzungen: 3 Jahre Ehe und 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz. Die Kosten betragen CHF 900 und das Verfahren dauert durchschnittlich 1,5 Jahre.
Ich bin in der Schweiz geboren - bin ich automatisch Schweizer?
Nein, die Schweiz folgt dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis), nicht dem Geburtsortsprinzip. Die Geburt allein begründet keinen Anspruch. Allerdings gibt es für die 3. Generation (Enkel von Einwanderern) ein erleichtertes Verfahren.
Was ist mit eingetragenen Partnerschaften?
Eingetragene Partner von Schweizern können sich nicht erleichtert einbürgern, profitieren aber von verkürzten Aufenthaltsfristen bei der ordentlichen Einbürgerung (5 Jahre Wohnsitz, davon 3 Jahre Partnerschaft).
Ich habe Betreibungen - kann ich mich trotzdem einbürgern?
Offene Betreibungen, Verlustscheine oder unbezahlte Steuern sind ein Hinderungsgrund. Sie müssen Ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen. Alte, erledigte Betreibungen sind meist kein Problem.
Ich habe einen Strafregistereintrag - geht das noch?
Schwere Straftaten führen zur Ablehnung. Bei geringfügigen Vergehen (z.B. Ordnungsbussen) kommt es auf den Einzelfall an. Je länger das Vergehen zurückliegt, desto weniger Gewicht hat es.
Kann ich das Bürgerrecht wieder verlieren?
Das ist sehr selten. Automatischer Verlust droht im Ausland geborenen Kindern von Schweizern, die sich nicht bis zum 25. Geburtstag melden. Entzug ist möglich bei Erschleichung durch falsche Angaben.
Was bringt mir der Schweizer Pass?
Mit der Einbürgerung erhalten Sie das Stimm- und Wahlrecht, können gewählt werden, profitieren von diplomatischem Schutz im Ausland und haben einen der wertvollsten Pässe der Welt (Visumsfreiheit in über 180 Ländern).

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